Wie kündige ich die Krankenkasse vor der November-Frist?
- Ihre schriftliche Kündigung muss bis 30. November ANKOMMEN — der Poststempel reicht nicht, verwenden Sie ein Einschreiben.
- Danach haben Sie bis zum 1. Januar Zeit, einen neuen Versicherer zu finden.
- Die Kündigung wird erst rechtswirksam, sobald ein neuer Versicherer Ihre Aufnahme bestätigt — Sie können nicht unversichert dastehen.
- Bei einer Prämienerhöhung haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht innert eines Monats.
- Für das Standardmodell gibt es zudem eine separate Kündigungsmöglichkeit Ende Juni.
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FAQ
- Wann ist die Frist für einen Wechsel?
- 30. November für einen Wechsel auf Jahresende — der Brief muss bis dann ankommen, nicht nur abgestempelt sein. Einschreiben empfohlen.
- Kann ich nach einer Prämienerhöhung kündigen?
- Ja. Bei einer angekündigten Prämienerhöhung haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht innert eines Monats, wirksam auf Jahresende.
- Muss ich wechseln, wenn ich kündige?
- Nein. Eine Grundversicherungs-Kündigung wird erst wirksam, wenn ein neuer Versicherer die Aufnahme bestätigt. Ohne Wechsel läuft Ihre Deckung einfach weiter — Sie sind nie unversichert.
- Was blockiert einen Wechsel?
- Offene Prämien oder Rechnungen beim aktuellen Versicherer. Begleichen Sie diese vor der Kündigung.
- Was ist ein Einschreiben, und wo kaufe ich es?
- Ein Einschreiben ist ein Postdienst mit Empfangsnachweis — Beweis, dass der Brief angekommen ist. Erhältlich an jedem Schweizer Postschalter; Quittung aufbewahren. Kostet wenige Franken und ist der einzige verlässliche Weg, den rechtzeitigen Eingang Ihrer Kündigung zu beweisen.
- Kann ein neuer Versicherer mich für die Grundversicherung ablehnen?
- Nein. Jeder für die Grundversicherung zugelassene Versicherer muss jeden Antragsteller aufnehmen — unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Keine ärztliche Untersuchung erforderlich. Ablehnung für die KVG ist gesetzlich verboten.
- Wann kenne ich die Prämien fürs nächste Jahr?
- Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht die genehmigten Prämien jedes Jahr Ende September (typischerweise 23.–26. September). Dann haben Sie bis 30. November Zeit zu kündigen und zu wechseln — die neue Police startet am 1. Januar.
- Kann ich das Modell beim gleichen Versicherer ohne Kündigung wechseln?
- Ja, bei bestimmten Änderungen. Der Wechsel zu einem stärker eingeschränkten Modell (z.B. Standard → HMO oder Telmed) beim selben Versicherer ist oft ohne Kündigungsschreiben möglich. Den genauen Ablauf direkt und schriftlich beim Versicherer bestätigen lassen, da die Regeln je Versicherer variieren.