Neu in der Schweiz — was muss ich bei der Krankenkasse tun?
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss innert 3 Monaten nach der Anmeldung in der Gemeinde eine Grundversicherung (KVG) abschliessen — unabhängig von Nationalität, Einkommen oder Anstellung. Die Deckung gilt rückwirkend ab Ankunftsdatum. Jeder Versicherer muss Sie aufnehmen — keine Gesundheitsprüfung, keine Ablehnung.
Schritt für Schritt — was ist konkret zu tun?
- Innert 14 Tagen nach Ankunft in der Gemeinde anmelden — das startet die 3-Monats-Frist.
- PLZ und Alter im Vergleichsrechner eingeben — alle Versicherer und Prämien für Ihr Profil sehen.
- Franchisen-Rechner nutzen — 5 Minuten, zeigt die günstigste Franchise für Ihren Bedarf.
- Direkt auf der Website des gewählten Versicherers abschliessen — gratis, 10 Minuten, kein Broker nötig.
- Die Deckung wird auf Ihr Ankunftsdatum zurückdatiert.
- Erinnerung für nächsten Oktober setzen — Prämien ändern jährlich, Wechsel jeweils bis 30. November.
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FAQ
- Brauche ich eine Schweizer Krankenversicherung?
- Ja. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss eine Grundversicherung (KVG) abschliessen — unabhängig von Nationalität, Einkommen, Alter oder Anstellung.
- Bis wann muss ich mich anmelden?
- Innert 3 Monaten nach Ankunft / Anmeldung in der Gemeinde. Die Frist beginnt mit dem Tag der Gemeindeanmeldung, nicht mit der Bewilligung.
- Bin ich bis zum Abschluss unversichert?
- Nein. Bei Anmeldung innert 3 Monaten gilt die Deckung rückwirkend ab Ankunftsdatum — egal ob Tag 1 oder Tag 85. Die Prämien sind rückwirkend ab Ankunft geschuldet.
- Was, wenn ich die 3-Monats-Frist verpasse?
- Der Kanton weist Ihnen einen Versicherer zu, ohne Wahl von Franchise oder Modell. Die Deckung beginnt erst ab der verspäteten Anmeldung — Kosten in der Lücke sind nicht gedeckt. Ohne triftigen Grund kommt ein Prämienzuschlag hinzu. Das ist der häufigste und teuerste Anfängerfehler — er lässt sich aber leicht vermeiden.
- Deckt mich meine Versicherung aus dem Heimatland?
- Mit grosser Wahrscheinlichkeit nein. Ausländische Policen erfüllen das KVG nicht. Als Schweizer Einwohner brauchen Sie einen zugelassenen Schweizer Versicherer. Eine ausländische Police kann ergänzen, ersetzt das KVG aber nicht.
- Kann ich abgelehnt werden?
- Nein. Jeder zugelassene Schweizer Versicherer muss jede Person für die Grundversicherung aufnehmen — unabhängig von Alter, Gesundheit oder Vorerkrankungen. Keine ärztliche Untersuchung.
- Brauchen Partner und Kinder eigene Policen?
- Ja. Eine Police pro Person — keine Familien- oder Paarverträge in der Grundversicherung. Neugeborene während der Schwangerschaft anmelden; Deckung gilt rückwirkend ab Geburt.
- Gibt es Ausnahmen?
- Wenige Situationen (gewisse Studierende, entsandte Arbeitnehmende) können sich befreien. Eine offizielle Abklärung finden Sie auf kvg.org. Wir prüfen keine Einzelfälle. Separat: Bei tiefem Einkommen kann Ihr Kanton einen Teil der Prämie übernehmen — die sogenannte Individuelle Prämienverbilligung (IPV). Das ist keine Befreiung, sondern ein Zuschuss: Sie behalten die Police, der Kanton übernimmt einen Anteil. Anspruch und Höhe variieren je nach Kanton — Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse.
- Welche Versicherungsmodelle gibt es (HMO, Telmed, Standard)?
- Standard erlaubt die direkte Konsultation jedes Arztes oder Spezialisten. HMO: Erstkontakt immer in der HMO-Gruppenpraxis, Überweisung für Spezialisten. Telmed: erst Telefonhotline anrufen. Hausarztmodell: einen Hausarzt als Erstkontakt bestimmen. Alle Modelle decken dieselben gesetzlichen Leistungen — eingeschränkte Modelle haben tiefere Prämien.
- Was deckt die Grundversicherung ab?
- Notfallbehandlung, Arzt- und Spezialistenbesuche, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung kantonaler Spitäler, zugelassene Medikamente, Mutterschaftsversorgung und einige Präventivangebote (z.B. Vorsorgeuntersuchungen). Nicht gedeckt: Zahnarztkosten (ausser Unfall), Brillen, Einzel- oder Halbprivatraum sowie die meisten Alternativmedizin-Leistungen.
- Kann ich meine Krankenkassenprämien von den Schweizer Steuern abziehen?
- Die Prämie selbst ist nicht direkt abziehbar. Ein Pauschalabzug für Krankheits- und Unfallkosten gilt bei der Steuererklärung (Betrag je nach Kanton und Familiensituation). Einwohner mit tiefem Einkommen können zudem kantonale Prämienverbilligungen (IPV) erhalten — bei der kantonalen Sozialversicherungsstelle erkundigen.
- Ich bin Grenzgänger — brauche ich eine Schweizer Krankenversicherung?
- Das hängt vom Beschäftigungs- und Wohnsitzland ab. Viele Grenzgänger haben ein Optionsrecht — Versicherung im Wohnsitz- oder im Beschäftigungsland — gemäss bilateralen Abkommen. Dies ist länderspezifisch und individuell — wir beurteilen keine Einzelfälle. HR des Arbeitgebers oder die zuständige bilaterale Behörde konsultieren.