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Neu in der Schweiz — was muss ich bei der Krankenkasse tun?

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss innert 3 Monaten nach der Anmeldung in der Gemeinde eine Grundversicherung (KVG) abschliessen — unabhängig von Nationalität, Einkommen oder Anstellung. Die Deckung gilt rückwirkend ab Ankunftsdatum. Jeder Versicherer muss Sie aufnehmen — keine Gesundheitsprüfung, keine Ablehnung.

Schritt für Schritt — was ist konkret zu tun?

  1. Innert 14 Tagen nach Ankunft in der Gemeinde anmelden — das startet die 3-Monats-Frist.
  2. PLZ und Alter im Vergleichsrechner eingeben — alle Versicherer und Prämien für Ihr Profil sehen.
  3. Franchisen-Rechner nutzen — 5 Minuten, zeigt die günstigste Franchise für Ihren Bedarf.
  4. Direkt auf der Website des gewählten Versicherers abschliessen — gratis, 10 Minuten, kein Broker nötig.
  5. Die Deckung wird auf Ihr Ankunftsdatum zurückdatiert.
  6. Erinnerung für nächsten Oktober setzen — Prämien ändern jährlich, Wechsel jeweils bis 30. November.

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FAQ

Brauche ich eine Schweizer Krankenversicherung?
Ja. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss eine Grundversicherung (KVG) abschliessen — unabhängig von Nationalität, Einkommen, Alter oder Anstellung.
Bis wann muss ich mich anmelden?
Innert 3 Monaten nach Ankunft / Anmeldung in der Gemeinde. Die Frist beginnt mit dem Tag der Gemeindeanmeldung, nicht mit der Bewilligung.
Bin ich bis zum Abschluss unversichert?
Nein. Bei Anmeldung innert 3 Monaten gilt die Deckung rückwirkend ab Ankunftsdatum — egal ob Tag 1 oder Tag 85. Die Prämien sind rückwirkend ab Ankunft geschuldet.
Was, wenn ich die 3-Monats-Frist verpasse?
Der Kanton weist Ihnen einen Versicherer zu, ohne Wahl von Franchise oder Modell. Die Deckung beginnt erst ab der verspäteten Anmeldung — Kosten in der Lücke sind nicht gedeckt. Ohne triftigen Grund kommt ein Prämienzuschlag hinzu. Das ist der häufigste und teuerste Anfängerfehler — er lässt sich aber leicht vermeiden.
Deckt mich meine Versicherung aus dem Heimatland?
Mit grosser Wahrscheinlichkeit nein. Ausländische Policen erfüllen das KVG nicht. Als Schweizer Einwohner brauchen Sie einen zugelassenen Schweizer Versicherer. Eine ausländische Police kann ergänzen, ersetzt das KVG aber nicht.
Kann ich abgelehnt werden?
Nein. Jeder zugelassene Schweizer Versicherer muss jede Person für die Grundversicherung aufnehmen — unabhängig von Alter, Gesundheit oder Vorerkrankungen. Keine ärztliche Untersuchung.
Brauchen Partner und Kinder eigene Policen?
Ja. Eine Police pro Person — keine Familien- oder Paarverträge in der Grundversicherung. Neugeborene während der Schwangerschaft anmelden; Deckung gilt rückwirkend ab Geburt.
Gibt es Ausnahmen?
Wenige Situationen (gewisse Studierende, entsandte Arbeitnehmende) können sich befreien. Eine offizielle Abklärung finden Sie auf kvg.org. Wir prüfen keine Einzelfälle. Separat: Bei tiefem Einkommen kann Ihr Kanton einen Teil der Prämie übernehmen — die sogenannte Individuelle Prämienverbilligung (IPV). Das ist keine Befreiung, sondern ein Zuschuss: Sie behalten die Police, der Kanton übernimmt einen Anteil. Anspruch und Höhe variieren je nach Kanton — Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse.
Welche Versicherungsmodelle gibt es (HMO, Telmed, Standard)?
Standard erlaubt die direkte Konsultation jedes Arztes oder Spezialisten. HMO: Erstkontakt immer in der HMO-Gruppenpraxis, Überweisung für Spezialisten. Telmed: erst Telefonhotline anrufen. Hausarztmodell: einen Hausarzt als Erstkontakt bestimmen. Alle Modelle decken dieselben gesetzlichen Leistungen — eingeschränkte Modelle haben tiefere Prämien.
Was deckt die Grundversicherung ab?
Notfallbehandlung, Arzt- und Spezialistenbesuche, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung kantonaler Spitäler, zugelassene Medikamente, Mutterschaftsversorgung und einige Präventivangebote (z.B. Vorsorgeuntersuchungen). Nicht gedeckt: Zahnarztkosten (ausser Unfall), Brillen, Einzel- oder Halbprivatraum sowie die meisten Alternativmedizin-Leistungen.
Kann ich meine Krankenkassenprämien von den Schweizer Steuern abziehen?
Die Prämie selbst ist nicht direkt abziehbar. Ein Pauschalabzug für Krankheits- und Unfallkosten gilt bei der Steuererklärung (Betrag je nach Kanton und Familiensituation). Einwohner mit tiefem Einkommen können zudem kantonale Prämienverbilligungen (IPV) erhalten — bei der kantonalen Sozialversicherungsstelle erkundigen.
Ich bin Grenzgänger — brauche ich eine Schweizer Krankenversicherung?
Das hängt vom Beschäftigungs- und Wohnsitzland ab. Viele Grenzgänger haben ein Optionsrecht — Versicherung im Wohnsitz- oder im Beschäftigungsland — gemäss bilateralen Abkommen. Dies ist länderspezifisch und individuell — wir beurteilen keine Einzelfälle. HR des Arbeitgebers oder die zuständige bilaterale Behörde konsultieren.
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