Was passiert, wenn ich die Krankenkasse kündige und nicht wechsle?
Nichts Schlimmes — Ihre aktuelle Deckung läuft einfach weiter. Eine Schweizer Grundversicherungs-Kündigung wird erst rechtswirksam, wenn ein neuer Versicherer die Aufnahme bestätigt. So können Sie jedes Jahr bis 30. November vorsorglich kündigen, um sich Optionen offen zu halten, in Ruhe vergleichen und entweder wechseln oder bleiben. Unversichert werden Sie nie aus Versehen.
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FAQ
- Warum kündigen, wenn ich unsicher bin?
- Weil die Frist (30. November) vor dem ruhigen Vergleich der neuen Prämien liegt. Die Kündigung hält die Option risikolos offen — ohne Wechsel wird sie nie wirksam.
- Kann ich dadurch ohne Versicherung sein?
- Nein. Die Kündigung ist an die Aufnahme durch einen neuen Versicherer geknüpft. Keine Aufnahme, keine Kündigung — Ihre Police läuft automatisch weiter.
- Gilt das auch für Zusatzversicherungen?
- Nein — bei Zusatzversicherungen (VVG) niemals so vorgehen, dort drohen Doppeldeckung oder Lücken. Der Schritt ist nur bei der Grundversicherung (KVG) sicher.
- Gibt es eine Bedingung?
- Ja: keine offenen Prämien oder Rechnungen, die einen Wechsel sonst blockieren.
- Wann ist der beste Zeitpunkt für eine vorsorgliche Kündigung?
- Mitte bis Ende November — nach der Prämienveröffentlichung Ende September, damit Sie wissen, ob ein Wechsel lohnt, aber noch vor der Zustellungsfrist 30. November. Früher zu kündigen ist auch gültig, nur noch ohne Kenntnis der neuen Prämien.
- Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
- Es muss Sie identifizieren (vollständiger Name, Versicherungsnummer oder Geburtsdatum), die Kündigung der Grundversicherung per 31. Dezember des laufenden Jahres erklären und unterschrieben sein. Kein Grund erforderlich. Per Einschreiben versenden, um den Eingang zu beweisen.
- Ich habe gekündigt und einen günstigeren Versicherer gefunden — was nun?
- Beim neuen Versicherer anmelden — jederzeit im November oder Dezember möglich; er muss Sie gesetzlich aufnehmen. Sobald er bestätigt, wird die Kündigung per 1. Januar wirksam. Ohne abgeschlossene Neuanmeldung hat die Kündigung keine Wirkung und Ihre Deckung läuft weiter.
- Was, wenn ich das Modell wechseln, aber beim selben Versicherer bleiben will?
- Direkt beim aktuellen Versicherer anfragen — kein Kündigungsschreiben nötig. Ein Modellwechsel beim selben Unternehmen wird als Policenänderung behandelt, nicht als Kündigung, und ist nicht an die November-Frist gebunden.